LEISTUNGSÜBERSICHT

Um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, besucht unser Team laufend Schulungen für die §57a Überprüfung. Wir machen das „Pickerl“ für alle Automarken sowie nicht auflaufgebremste Anhänger.

Wir führen Überprüfungen von Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen durch.

pickerl
werkzeuge

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Wann muss ich das Pickerl machen?

    Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).

    Achtung ! LKW-Zulassungen haben keine Überziehungsfrist von 4 Monaten, jedoch kann das Pickerl 3 Monate vor dem gelochten Kalendermonat gemacht werden.

  • Wie lange gilt das Pickerl bei Neuwagen

    Beim Neuwagen ist die erste §-57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Überprüfung nach 2 Jahren und danach jährlich erforderlich.

DARUM SIND SIE BEI UNS RICHTIG

  • Wir sind ein freundliches, hilfsbereites und professionelles Team
  • Sie werden bei uns persönlich und fair betreut
  • Durch unser vielseitiges Know-How bieten wir viele Leistungen aus einer Hand
  • …und noch vieles mehr

FÜR FRAGEN UND TERMINVEREINBARUNGEN

Wir bitten Sie um Verständnis, dass E-Mails mit Terminanfragen aus Zeitgründen nicht bearbeitet werden können.
Für das persönliche Gespräch oder telefonische Anfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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